Die GEZ Gebühren mussten bisher nur die Menschen bezahlen, die auch wirklich die Möglichkeit hatten, die öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen. Und selbst hier wurde noch einmal zwischen Radio und Fernsehen unterschieden, wer nur ein Radio besaß, der musste auch nur 5,76 € anstatt den üblichen 17,98 € bezahlen. Dies ändert sich aber nun mit dem kommenden Jahr vollkommen.
Was ändert sich bei den GEZ Gebühren?
Die größte Neuerung ist die Tatsache, dass nun jeder Bürger Deutschlands die Gebühren in Höhe von 17,98 € entrichten muss. Dabei ist es egal, ob der Haushalt einen Fernseher oder ein Radio besitzt oder nicht. Anders ist es bei Menschen mit einer Behinderung. So sind Taubblinde beispielsweise komplett von dem Beitrag befreit, Sozialhilfeempfänger, Studenten und Auszubildende, welche BAFÖG beziehen, haben immer noch die Möglichkeit, sich durch einen Nachweis dieser Situation von dem Beitrag befreien zu lassen.
Welche Vor- bzw. Nachteile bietet das System?
Der größte Nachteil liegt wohl klar auf der Hand: Jeder Haushalt, egal ob mit oder ohne Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen, muss nun den Maximalbeitrag entrichten. Ganz wichtig ist auch, dass das absichtliche Nicht-Bezahlen der Gebühr eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
Doch wie beinahe alle Dinge, weist auch dieser Aspekt durchaus seine positiven Seiten auf. Dazu zählt besonders die Tatsache, dass vor allem für Haushalte mit sehr vielen Personen und Rundfunkempfängern eine finanzielle Entlastung stattfindet. Weitere Informationen sind auch bei Immowelt zu finden. Bisher war es so, dass volljährige Kinder und auch Großeltern ihren eigenen Betrag bezahlen mussten, auch wenn sie im selben Haushalt lebten. Dank der Reform ist dies nicht mehr so, der komplette Haushalt bezahlt die Gebühr, ganz gleich, wie viele Mitglieder und wie viele Empfänger. Dies kann natürlich auch einen Vorteil für eine Wohngemeinschaft darstellen, da auch diese nur einmal die Gebühr bezahlen muss.