Home News Mobilfunkverträge – Rufnummermitnahme bei Mobilfunkanbietern

Mobilfunkverträge – Rufnummermitnahme bei Mobilfunkanbietern

von Kay Birkner

©-fotogestoeber-Fotolia.com

Wer einen Handyvertrag bei der Mobilfunkfirma X hat und zum Mobilfunkunternehmen Y wechseln möchte, steht vor dem Problem der Rufnummer Mitnahme. Zunächst muss der Kunde wissen, ob er die Rufnummer überhaupt behalten möchte. Nicht jeder Handynutzer möchte bei einem Wechsel zu einem anderen Mobilfunkunternehmen oder bei einem neuen Mobilfunkvertrag die Rufnummer behalten. Soll die Rufnummer mitgenommen werden, ist die Frage, ob das möglich ist. Nachfolgend wird näher auf die Problematik eingegangen und es werden weiterführende Informationen zum Thema verlinkt.

Portierung – Mitnahme der Rufnummer
Viele Mobilfunkunternehmen bieten mittlerweile einen Service zur Mitnahme der Rufnummer an. Die Rufnummernmitnahme wird auch Portierung genannt und kann heutzutage ohne Einschränkungen erfolgen. Wie in der Kategorie Rufnummer Mitnahme bei handyvertragtrotzschufa.info aufgeführt ist, wurde im Jahre 2012 das deutsche Telekommunikationsgesetz hinsichtlich der Rufnummernmitnahme geändert. Vor der Änderung des Gesetzes konnte die Rufnummer nur zum Ende des bestehenden Mobilfunkvertrages und bei fristgerechter Kündigung mitgenommen werden. Der Prozess ist für den Kunden zwar vereinfacht worden, dennoch sollte der Portierungsservice fristgerecht beauftragt werden. Der Kunde bekommt nicht unbegrenzt Zeit für die Rufnummernmitnahme, wenn der alte Mobilfunkvertrag ausgelaufen ist. Der Vorgang zur Rufnummernmitnahme ist bei den Mobilfunkanbietern in der Regel gleich.

Portierung nach Ablauf des Mobilfunkvertrages
Der alte Mobilfunkvertrag läuft nach einer fristgerechten Kündigung automatisch aus. Die alte SIM-Karte wird ungültig bzw. unbenutzbar nach dem Vertragsablauf. Zwar kann die alte SIM-Karte nicht mehr genutzt werden, aber die alte Handynummer kann auf Wunsch zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitgenommen bzw. für einen anderen Mobilfunkvertrag genutzt werden. Es sollte vor einem neuen Vertragsabschluss allerdings erfragt werden, ob der Mobilfunkanbieter die nachträgliche Portierung der Nummer durchführt. Des Weiteren sollte nach den Fristen gefragt werden und der alte Mobilfunkanbieter muss der Rufnummernportierung ebenfalls zustimmen. In der Regel hat der Kunde 30 Tage Zeit, die Portierung bei dem alten Mobilfunkanbieter zu beantragen, wenn der Vertrag ausläuft. Viele Mobilfunkunternehmen bieten die Beantragung bereits online an. Ist die Portierung bei dem alten Mobilfunkanbieter beantragt, kümmert sich meist der neue Mobilfunkanbieter um den Vorgang.

Portierungskosten
Um die Rufnummer mitnehmen zu können, wird eine Gebühr vom alten Mobilfunkanbieter erhoben (durchschnittlich 25 Euro). Die maximale Gebührenhöhe ist von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben.

Click to rate this post!
[Total: 1 Average: 5]

Related Articles

Kommentar eintragen

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Zustimmen Weitere Informationen