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Persönliche Daten – wirklich sicher?

von Kay Birkner

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Spätestens nach dem Datenskandal bei der Deutschen Telekom sind viele Verbraucher nachdenklich geworden. Sind Daten wie Telefonnummern oder Bankverbindungen bei einem Unternehmen wirklich gut aufgehoben? Immer wieder wird festgestellt, dass es viele Firmen mit der Sicherheit solch persönlicher Daten nicht allzu genau nehmen.

 

Weitergabe von persönlichen Daten ist alltäglich

 

Der Umgang mit Kreditkartendaten ist besonders brisant. Es ist durchaus üblich, dass die persönlichen Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden. Kaufhäuser geben beispielsweise gerne die Daten der Kreditkarte an ein Serviceunternehmen weiter, das dann im Auftrag des Kaufhauses den zu zahlenden Betrag einziehen soll. Auch bei der Reisebuchung gelangen Kreditkartendaten immer öfter an Partnerunternehmen, wie beispielsweise die gewählte Fluggesellschaft, heran. Die unerlaubte Weitergabe dieser Daten macht sich vor allem dann unangenehm bemerkbar, wenn zu viel vom eigenen Konto abgebucht wird.

Es ist mitunter beängstigend, wie selbstverständlich bestehende Gesetze missachtet werden. Kein Unternehmen darf Informationen über Kreditkarten, Adressen, Kontoverbindungen und sonstige private Daten weitergeben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt. Der Eintrag in die allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus. Der Kunde muss konkret zu jeder Weitergabe, beispielsweise durch Unterschrift, seine Einwilligung geben. Unternehmen, die gegen diese Regelung verstoßen, müssen für mögliche Schäden haften. Der Kunde kann sich gegen derartige Machenschaften nur wehren, in dem er nicht vereinbarte Abbuchungen von seinem Konto bei seiner Hausbank storniert.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen können Hinweise geben

 

Gerne wird auf die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe seiner Daten verzichtet. Stattdessen begnügt man sich mit einem passenden Eintrag in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher sollte man diese bei einem Kauf oder bei einer Buchung generell sehr aufmerksam lesen. Wird dort von der personenspezifischen Weitergabe persönlicher Daten geredet und wird dennoch nicht die notwendige Zustimmung des Kunden erwähnt, ist Vorsicht geboten. In solchen Fällen sollte man sich vom entsprechenden Unternehmen konkret bescheinigen lassen, wie mit den persönlichen Daten verfahren wird.

 

Regelungen werden schärfer

 

Nicht nur für die Weitergabe von Kreditkarten- und Bankdaten sollen schärfere Regeln aufgestellt werden, sondern auch für die Weiterleitung von Adressdaten. Diese wurden bislang als weniger brisant eingestuft. Daher ist es Unternehmen möglich, diese problemlos weiter zu verkaufen, ohne eine Einwilligung des Betroffenen einholen zu müssen. Zurzeit sind neue Gesetzentwürfe in Arbeit, die auch für die Weiterleitung von Daten wie Name, Adresse oder Geburtsjahr eine Zustimmung notwendig machen sollen.

 

Fazit

 

Beschäftigt man sich einmal genauer mit dem Thema „Datenklau“, so wird man sehr schnell das Vertrauen in nahezu alle Unternehmen verlieren. Besonders die Vermarktung von Adressen floriert wie nie. Neue Regelungen sind wünschenswert. Werden diese aber so lapidar gehandhabt wie es bei Kreditkartendaten der Fall ist, wird sich kaum etwas ändern. Grundsätzlich können neue Regelungen nur mit besserer Kontrolle und hohen Bußgeldern den gewünschten Erfolg bringen.

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