Die aktuelle Version der EU-weiten Verordnung zum Datenschutz sieht in bestimmten Fällen die Einsetzung eines Beauftragten für Datenschutz zwingend vor. Weshalb man einen solchen Datenschutzbeauftragten bestellen sollte welche Aufgaben dieser in einer Firma übernehmen sollte und besonders, welche Vorteile die Einsetzung eines externen Beauftragten für Datenschutz für den Kleinbetrieb sowie kleine und mittlere Firmen bieten, finden Sie nachfolgend zusammengefasst.
Die Einsetzung eines Beauftragten für Datenschutz
Die Grundverordnung für Datenschutz schreibt eine verpflichtende Einsetzung eines Beauftragten für Datenschutz für Kleinbetriebe sowie KMUs vor, wenn
– die Kerntätigkeit der Firma die Bearbeitung von Datenmaterial zur kontinuierlichen Überwachung von betroffenen Menschen oder von sensiblen Datenmaterial beinhaltet.
– Eine Gruppe von Unternehmen kann einen gemeinsamen Beauftragten einsetzen, wenn diese Person von jeder einzelnen Niederlassung auch leicht kontaktiert werden kann.
– In allen weiteren Situationen kann eine Firma einen Beauftragten für Datenschutz benennen.
– Die Kontaktdaten dieses Beauftragten sind bekanntzugeben und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Die Aufgaben eines Beauftragten für Datenschutz
Ein Beauftragten für Datenschutz übernimmt folgende Aufgaben innerhalb eines Datenschutz-Managements:
– Die Datenschutzrechtliche Ausbildung und die Beratung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter des Unternehmens.
– Die Überwachung der Gesetzesvorschriften und der firmeninternen Richtlinien für den Schutz von personenbezogenen Daten.
– Die Sensibilisierung und Ausbildung der an den Vorgängen beteiligten Mitarbeiter.
– Die begleitende Information und die Überwachung der Folgeabschätzung bei Daten-verarbeitungen mit Risiko für betroffene Personen, unter anderem das Profiling und die Verarbeitung von sensiblen Daten.
– Die Kooperation mit der Behörde für Datenschutz, unter anderem der Anlaufstelle für die Behörde bei Anfragen zur Datenverarbeitung.
Vorteile eines externen Beauftragten für den Datenschutz
Die Einsetzung eines externen Beauftragten für den Datenschutz bringt den Kleinbetrieben und den kleinen und mittleren Firmen eine Zahl von organisatorischen und kommerziellen Vorteilen:
– Eindeutige und klare Zuständigkeit bei der Berücksichtigung von gesetzlichen Pflichten beim Datenschutz.
– Ein kompetentes abarbeiten von Fragen des Datenschutzes durch erprobtes Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts.
– Die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Geheimhaltung und Vertraulichkeit im Zuge der Erfüllung der Aufgaben.
Auch wenn das derzeitig in Kraft gesetzte Datenschutzgesetz keinerlei Verpflichtung zur Einsetzung eines betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz vorsieht, ist es Kleinbetrieben sowie KMUs empfohlen, sich bereits jetzt mit den Regelungen zur Einsetzung eines solchen Datenschutzbeauftragen zu beschäftigen. Zusätzliche wertvolle Informationen finden Sie bei Datenschutzberatung bei priolan.