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Amazon Dash Button bald illegal?

von Redaktionsteam

Das Landgericht München I hat am 01.03.2018 entschieden, dass die Amazon Dash Buttons nicht gesetzeskonform sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, die einen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten vorbrachte. Die Richter entsprachen dieser Auffassung im Weitesten. Die kleinen Bestellbuttons, Dash genannt, werden im Haushalt installiert und können auf Knopfdruck die Bestellung von Waren des täglichen Bedarfs über Amazon auslösen.

Für die Verbraucherzentrale NRW fehlte dabei der klare Hinweis, dass die Nutzung des Knopfes dabei eine Zahlungspflicht auslöst. Ein solcher Hinweis ist jedoch im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Vertragspartnern gesetzlich vorgeschrieben. In ihrer Klage aus dem Jahr 2016 führte die Verbraucherzentrale NRW an, dass der Dash Button über kein Display verfüge und so keine Informationen über Preise bei Auslösung der Bestellung für den Nutzer einsehbar seien. Die Klage führte weiter aus, dass die Bestellung mitunter Monate nach der Produktauswahl erfolgen kann und der Nutzer somit keine Möglichkeit hat zu verifizieren zu welchen Konditionen der Kauf erfolgt. Amazon behalte sich zudem die Möglichkeit offen, den Preis zwischenzeitlich zu verändern oder sogar ein Ersatzprodukt zu liefern, das der Kunde in der Originalauswahl gar nicht bestellt hatte.

Die Richter am Landgericht München I gaben der Verbraucherzentrale in Wesentlichen Recht. Bei Online Käufen müsse für jede einzelne Bestellung eine klare Kennzeichnung der Zahlungsverpflichtung erfolgen. Einen solchen eindeutigen Hinweis lasse der Amazon Dash Button klar vermissen. Der Kunde müsse bei jedem Kauf die Möglichkeit haben, die Konditionen der Bestellung direkt einzusehen und sich so vergewissern zu können, dass er das Produkt tatsächlich bestellen und dem Preis auch wirklich zustimmen möchte. Besonders kritisch sahen die Richter die zugrundeliegenden AGB, in denen sich Amazon vorbehält die Vertragskonditionen zwischenzeitlich anzupassen.

Die Verbraucherzentrale NRW betonte, dass sie Innovationen im Bereich der vernetzen Haushaltsgeräte generell offen gegenüberstehe, allerdings müssen Verbraucherrechte zu jedem Zeitpunkt voll gewahrt bleiben. Einer Benachteiligung des Käufers unter dem Deckmantel des Nutzerkomforts sei entschieden entgegenzutreten.
Das Urteil des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen Amazon hat angekündigt in Berufung zu gehen, für Nutzer des Dash Buttons ergeben sich so vorerst keine Änderungen.

 

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