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Das digitale Erbe – Wenn Accounts, Profile und Domains zurückbleiben

von Kay Birkner

© Mytho – fotolia.com

Wir sammeln unsere Schätze heutzutage nicht nur auf dem Sparbuch, im Tresor oder unter der Matratze, sondern auch im Internet. Wie der materielle Nachlass verwaltet wird, darüber wissen wir im Großen und Ganzen Bescheid, aber wie es ist mit unserem digitalen Erbe? Was wird aus dem Account im sozialen Netzwerk oder beim Browser-Game?  Und wer kümmert sich um die Domain, die digitalen Fotoalben oder den Blog? Unsere Internet-Präsenz wirft völlig neue Aspekte bei der Nachlassverwaltung auf!

 

Rechtlich geregeltes Erbe

 

Wer als Erbe die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antritt, erhält Zugang zu seinen materiellen Hinterlassenschaften, seinen Bankkonten und Immobilien, tritt aber auch in seine Pflichten  ein. Manche Verträge muss er bis zur nächstmöglichen Kündigungsfrist erfüllen und die restlichen Raten des Autos tilgen. Im Todesfall ist rechtlich geregelt, wer dieses Erbe antritt. Ist ein Testament vorhanden, bestimmt der Verstorbene darin selbst die Aufteilung seines Nachlasses, ansonsten gilt die gesetzlich festgelegte Erbfolge.  Unser digitaler Nachlass gehört zum Gesamtpaket des Erbes dazu und wird künftig die Hinterbliebenen in steigendem Maß beschäftigen.

 

Das virtuelle Vermögen

 

Galt es bisher nur, Zeitschriften, Briefmarkenabos oder Mitgliedschaften im Fitnessclub zu kündigen, so werden sich die Erben der Zukunft um zahlreiche Internetkonten und persönliche Websites kümmern müssen. Nicht alles ist so belanglos wie ein Mail-Account bei einem Freemailer, denn manchmal sind die Mitgliedschaften mit Beiträgen verbunden und hinter vielen Accounts stehen große Werte. Die digitalen Fotosammlungen, die irgendwo auf einem Server liegen, haben vielleicht finanziellen, aber auf jeden Fall persönlichen Wert. Gepflegte und weit entwickelte  Accounts bei Onlinegames wie „ World of Warkraft“ werden teuer gehandelt und jemand muss sich nach dem Tod des Besitzers auch um die Auflösung des „Second Life“ und um das Deaktivieren des Facebook-Profils kümmern. Für manche wertvolle Domain bezahlt man heute mehr als für einen Neuwagen, deshalb sollte man sich rechtzeitig darum kümmern, ob die Laufzeit eventuell verlängert werden muss.

 

Vorsorge treffen

 

Die Erben haben das Recht, auf alle Benutzerkonten und Profile des Verstorbenen zuzugreifen. Die Provider sind dazu verpflichtet, die Zugangsdaten herauszugeben, können aber natürlich auf dem Nachweis der Erbberechtigung mittels Erbschein bestehen. Um es den Hinterbliebenen leichter zu machen, sollte jeder die Zugangsdaten, Passwörter usw. zu seinen Onlinediensten, Blogs, zum Profil bei Xing oder eBay und allem anderen, was die virtuelle Existenz ausmacht,  notieren und hinterlegen, so wie ein Testament auch. Es besteht auch die Möglichkeit, eine persönlich unterschriebene digitale Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der ein Freund im Fall der Fälle mit der Schließung der Profile beauftragt wird.

Aber: Wenn Sie nach dem Tod Ihres Angehörigen Zugang zu seinen Postfächern erhalten, überlegen Sie es sich gut, ob Sie sich einloggen oder sie nicht lieber ungesehen deaktivieren. Vielleicht ist es besser, wenn diese persönliche Korrespondenz ungelesen bleibt.

 

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