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Versicherungstechnische Fragen bei Mehrfachbeschäftigung

von Redaktionsteam

Wenn Sie zwei Minijobs unterhalten, dann führt das zu einer Hauptbeschäftigung. Die Sonderstellung des ersten Minijobs geht aufgrund der Aufnahme der zweiten Beschäftigung verloren, weil neben der Abführung von Lohnabgaben nun auch Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung fällig werden. Ebenfalls sind Beiträge in die Pflegeversicherung zu leisten. Die steuerlichen Fragen können sehr komplex werden, weshalb die Aufnahme eines zweiten Minijobs einer grundlegenden Überlegung bedarf. Der zusätzliche Aufwand kann zeitaufwendig sein. Ebenso kann es in Sonderfällen notwendig sein, externe Expertise einzukaufen. In diesem Fall sind weitere Zahlungen an einen Steuerberater zu leisten. Die Auswirkungen sind aber nicht nur arbeitnehmerseitig sehr komplex. Auch als Arbeitgeber müssen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut machen. Dies beginnt bereits mit der Erfassung der Daten beim Mini-Jobber. Noch vor dem Einstellungsgesuch haben Sie einen Einstellungsfragebogen an den Arbeitnehmer vorzulegen. Hier muss der Mini-Jobber Auskunft zu bestimmten Fragen erteilen.

Herausforderungen aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte

Das betrifft zum Beispiel eine Erklärung über eventuell weitere ausgeübte Beschäftigungen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber keine Abrechnungen unterschlägt. Besondere IT- Herausforderungen werden in diesem Zusammenhang an die Lohn- und Gehaltsabrechnungs-Software gestellt. Die neuesten Programme können automatisierte Auswertungen erstellen, die ein Indiz für falsche Angaben auswerten können. Der Einstellungsbogen wird als Teil der gesamten Unterlagen an den Bogen des neuen Mitarbeiters angeheftet. Eine sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung ist die mehrfache Aneinanderreihung von Mini-Jobs beim gleichen Arbeitgeber. Auch hier wird von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. Findige Unternehmen gehen sogar so weit, dass sie einen Mini-Jobber in ihrem Betrieb und zu Hause als Putzhilfe beschäftigen. Der Gesetzgeber geht hier aber nicht von zwei unabhängigen Beschäftigungsverhältnissen aus und nimmt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis an. Insbesondere die organisatorische und wirtschaftliche Verflechtung ist hier bei solchen Sachverhalten anzunehmen und führt zu dieser Entscheidung.

Mini-Jobber IT-technisch in der Gehaltsabrechnung erfassen Aufgrund der oben ausgeführten Vielfalt an Sachverhalten stellt sich die Frage nach der gehaltstechnischen Einstufung des Mitarbeiters. Gerade in größeren Betrieben lässt sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung von Mini-Jobbern nur mehr automatisiert durchrechnen. Die oben ausgeführten Herausforderungen müssen aber in erster Linie durch die IT gelöst werden, um Probleme mit den Behörden im Falle einer Prüfung verhindern zu können.

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